Im Juli 2009 hat sich der dbb nach langwierigen Tarifverhandlungen und wochenlangen Streiks auf eine neue Entgeltordnung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und tarifvertragliche Regelungen zum Gesundheitsschutz mit der VKA geeinigt. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst findet seit dem 1. November 2009 eine eigene Entgelttabelle als Anlage C zum TVöD Anwendung. Mit den eigenständigen Regelungen konnten einige Probleme, die der Übergang vom BAT zum TVöD mit sich gebracht hat, beseitigt werden. Eine Reihe struktureller Probleme konnte jedoch nicht gelöst werden. Insofern ist fünf Jahre nach Inkrafttreten der Entgeltordnung zum Sozial- und Erziehungsdienst festzuhalten, dass nach wie vor großer Handlungs- und Nachbesserungsbedarf besteht.
aus: dbb mitglieder info 29.09.14
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